WAHLARZT
Eine Wahlärztin ist eine niedergelassene Ärztin, die in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht.
Das Honorar zahlen Sie privat in der Ordination, Sie erhalten hierfür eine Honorarnote, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen können. Den Betrag, den Sie von der Krankenkasse rückerstattet bekommen, hängt von der Leistung und von der Krankenkasse ab. Die meisten Privatversicherungen erstatten 80-100 Prozent der erbrachten wahlärztlichen Leistung zurück. Ausgenommen ist die Vorsorgeuntersuchung, die direkt über den Wahlarzt mit der jeweiligen Krankenkasse verrechnet wird – in diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten. Wahlarztrezepte werden von den Apotheken genauso wie Kassenrezepte akzeptiert, Überweisungen an Röntgeninstitute, andere Fachärzte oder Labors werden vom Wahlarzt akzeptiert.